Das im März 2014 in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt auch die Haftung leitender Amtsträger neu. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die leitenden Amtsträger in Zukunft mit den jeweiligen Rechtpersonen, also den Wirtschaftsgesellschaften, Stiftungen, Vereinen usw. solidarisch haften, falls sie im Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis Dritten Schäden zugefügt haben. Die neue Regelung ändert […]
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